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Beratung von Herstellern, Importeuren und Händlern im Bereich der Schadenprävention
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Rechtliche Begleitung bei der Einführung eines Rückrufmanagements und beim Aufbau einer Notfallplanung
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Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Zulieferern
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Vertragsgestaltung mit Abnehmern
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Abwehr von Produkthaftungsansprüchen
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Durchsetzung von Regressansprüchen gegen Zulieferer
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Prüfen der Versicherungsbedingungen von Produkthaftplicht- Rückrufkosten- und Bilanzschutz-Policen
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